Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der AO-GS verankert. Sie orientiert sich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. 

Dabei werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, als Leistungen bewertet.

 

In die Bewertung fließen alle erbrachten Leistungen des Kindes ein

 

  • Schriftliche Arbeiten
  • Mündliche und schriftliche Beiträge
  • Kurze schriftliche Übungen
  • Den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen

 

Orientierung an Kompetenzen und Kompetenzerwartungen gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule kommt neben dem Aufbau einer „Wissensbasis“ der Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen eine tragende Rolle zu. Sie sind gegenüber den fachlichen, inhaltsbezogenen Kompetenzen als gleichwertig anzusehen.

 

Unterschieden werden dabei die grundlegenden Bereiche

  • Wahrnehmen und Kommunizieren,
  • Analysieren und Reflektieren,
  • Strukturieren und Darstellen,
  • Transferieren und Anwenden.

 

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer wird durch verbindliche Kompetenzerwartungen festgelegt, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden. So sollen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterlernen geschaffen werden. Die Überprüfung des erreichten Kompetenzniveaus ermöglicht es uns aber auch, rechtzeitig Kinder in ihrer Lernentwicklung zu fördern, die die grundlegenden Kompetenzen bis zum Ende der Schuleingangsphase bzw. bis zum Ende der Klasse 4 noch nicht erreicht haben.

 

Während des Lernprozesses gemachte Beobachtungen werden in entsprechenden Beobachtungsbögen dokumentiert, die zur Förderplanung und auch zur Leistungsbewertung herangezogen werden.

 

Leistungsbewertung in den Fächern:

Deutsch

Mathematik

Sachunterricht

Religion

Englisch

Kunst  

Sport

Musik